Der Landschaftsplan
Am 8. März 2006 wurde
der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt
Nürnberg rechtswirksam. Die Stadt Nürnberg hat damit einen auf
Rechtsgrundlage des Bayerischen Naturschutzgesetzes Artikel 3
erstellten verbindlichen Landschaftsplan. Der integrierte
Landschaftsplan der Stadt Nürnberg löst den Rahmenplan Landschaft
aus dem Jahr 1985 ab.
Nach Artikel 3
Bayerisches Naturschutzgesetz sind die örtlichen Erfordernisse und
Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der
Landschaftspflege im Landschaftsplan als Bestandteil des Flächennutzungsplanes
darzustellen.
Mit
dem rechtsverbindlichen Landschaftsplan hat die Stadt ein gesamtstädtisches
Entwicklungskonzept für Natur, Landschaft und Erholung. Damit
wurden die Rahmenbedingungen für spätere Maßnahmen geschaffen,
die sich auf Natur und Erholung auswirken.
Der
Landschaftsplan ist eine Fachplanung des Umweltamtes.
Die
Internetseite des
Landschaftsplanes soll dessen fachspezifische Zielsetzungen
verdeutlichen und anhand ausgewählter Einzelsachverhalte einen
Einblick in die verwendeten Hintergrundinformationen und deren Grundlagen vermitteln.
Plan und vollständiger Text des Flächennutzungsplanes
mit integriertem Landschaftsplan sind unter http://fnp.nuernberg.de/download.html
verfügbar.

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