Landschaftsplan  
     
     
 

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Stand: 25.05.2006

 

Der Landschaftsplan 

Am 8. März 2006 wurde der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Nürnberg rechtswirksam. Die Stadt Nürnberg hat damit einen auf Rechtsgrundlage des Bayerischen Naturschutzgesetzes Artikel 3 erstellten verbindlichen Landschaftsplan. Der integrierte Landschaftsplan der Stadt Nürnberg löst den Rahmenplan Landschaft aus dem Jahr 1985 ab.

 

Nach Artikel 3 Bayerisches Naturschutzgesetz sind die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Landschaftsplan als Bestandteil des Flächennutzungsplanes darzustellen.

 

Mit dem rechtsverbindlichen Landschaftsplan hat die Stadt ein gesamtstädtisches Entwicklungskonzept für Natur, Landschaft und Erholung. Damit wurden die Rahmenbedingungen für spätere Maßnahmen geschaffen, die sich auf Natur und  Erholung auswirken.

 

Der Landschaftsplan ist eine Fachplanung des Umweltamtes.

Die Internetseite des Landschaftsplanes soll dessen fachspezifische Zielsetzungen verdeutlichen und anhand ausgewählter Einzelsachverhalte einen Einblick in die verwendeten Hintergrundinformationen und  deren Grundlagen  vermitteln.  Plan und  vollständiger Text des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan sind unter http://fnp.nuernberg.de/download.html verfügbar.

 

 

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